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Die Anforderungen, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen, Tarifverträge, etc. an überlassende Unternehmen und deren verantwortliche Beschäftigte gestellt werden, haben in den vergangenen Jahren stetig zugenommen und werden leider immer undurchsichtiger.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekommen in meinen Seminaren das notwendige Wissen verständlich und praxisnah vermittelt. Im Vordergrund stehen hierbei nicht "Paragraphen", sondern die einzelnen Vorschriften und Regelungen werden an Hand zahlreicher Beispiele aus der täglichen Praxis und in moderierten Diskussionen vermittelt. Somit ist gewährleistet, dass das erworbene Wissen auch angewandt werden kann.
 
   

Die rechtlichen Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung
Der Klassiker mit den Inhalten AÜG, allgemeines Arbeitsrecht und Grundzüge der Tarifverträge. Die Themen orientieren sich hauptsächlich an den Punkten, die von der Erlaubnisbehörde regelmäßig überprüft werden.
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Tarifverträge verstehen und anwenden
Neben den Regelungen der Basistarifverträge von BAP oder iGZ werden auch ausführlich die Branchen-Zuschlagstarifverträge besprochen.
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Fehler vermeiden beim Abmahnen und Kündigen
Grundsätzliches rund um das Thema Kündigungsschutz, um die Chancen bei möglichen Klagen vor dem Arbeitsgericht zu erhöhen.
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Zusätzliche Geschäftsfelder durch Outsourcing-Projekte erschließen
Neben dem rechtlichen Wissen zu Werk- und Dienstverträgen werden auch zahlreiche Beispiele aus der Praxis hinsichtlich Machbarkeit und wirtschaftlicher Risiken besprochen.
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Praxiswissen zu den 2017er-AÜG-Änderungen
Nach wie vor kursieren teilweise widersprüchliche Interpretationen zu den geänderten Vorschriften. Im Mittelpunkt steht hier ausschließlich die von der Erlaubnisbehörde vertretene Rechtsauffassung.
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